Aktuelle Maßnahmen in Leipzig
Die Sächsische Staatsregierung hat eine neue Corona-Schutz-Verordnung verabschiedet, welche am 1. Oktober 2022 in Kraft tritt und bis einschließlich 7. April 2023 befristet ist. Die Grundlage für die Regelungen sind die bundesweiten Basisschutzmaßnahmen, die das geänderte Infektionsschutzgesetz (IfSG) vorsieht.
Die Lesefassung der sächsischen Corona-Schutz-Verordnung sowie eine unverbindliche Regelungenübersicht zur Maskenpflicht, Maskenpflicht im ÖPVN und Testpflicht finden Sie unter www.coronavirus.sachsen.de.
Für Meetings, Incentives, Conventions und Events sowie Messen gelten folgende Maßnahmen:
- Für Messen, Kongressen und Veranstaltungen gelten aktuell keine Auflagen.
- Es besteht keine Maskenpflicht in Hotels, Gastronomie und Bars, Kultur- und Freizeiteinrichtungen sowie im Einzelhandel.
- Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutz gilt für Fahrgäste im öffentlichen Personennahverkehr.